12.02.09.

Die Zucht von Landenten mit Haube verstoße gegen das Tierschutzgesetz, so der Hessische Verwaltungsgerichtshof. (AZ: 8 A 1194/06)
Er bestätigte am 05.02.09 das 2006 ausgesprochene Zuchtverbot des Vogelsbergkreises und ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Revision vor dem BVG zu.
s. VGH bestätigt Zuchtverbot für Landenten mit Federhaube - Revision vor BVG? auf Osthessen-News.de