10.03.08.
Am 04.03.2008 erfolgte die mündliche
Verhandlung zur Feststellung der Rechtmäßigkeit der Klageerhebung
Als kleinen Teilerfolg können wir heute werten, dass uns zumindest schon das Recht auf Klage gegen die überzogene Tötung und deren Begleitumstände vom Verwaltungsgericht Gera zugestanden wurde. Diese Verhandlung war ursprünglich mit 3 Stunden angesetzt.
Schnell wurde jedoch, durch Herrn Büge klar gestellt, dass die Umstände und Sachverhalte eine wesentlich umfangreichere Erörterung bedürfen, als vom Gericht erhofft. Wenn gleich ich persönlich mich des Eindrucks nicht verschließen konnte, dass das Gericht sich vor das Veterinäramt Saalfeld-Rudolstadt mit seinen Vertretern stellen möchte.
An Hand der Aussagen von Herrn Zschimmer (zuständiger Amtstierarzt) wurde erklärt, dass die Tötung zum Schutz der Tiere und Menschen erfolgte.
Als besonders schutzwürdig hob er das Leben von Tausenden Küken hervor, welche in Deutschland für Asien erbrütet werden und im bestätigten Seuchenfall bei einem Handelsverbot gegenüber Deutschland getötet werden müssen. Diese Eintagsküken haben 72 Stunden Zeit exportiert zu werden, sonst müsse man sie mangels Abnehmern töten. Dieses «Leben» der Küken, welches sich lediglich um weitere ca. 30 Tage Leid verlängert, stellte er zum einen über die seelische und körperliche Unversehrtheit unserer Züchterkollegen und der Halter auf der Saalfelder Höhe, weiterhin stellte er dies über das Leben von teilweise den Heimtierstatus erlangten Vögeln und der Tiere die auf der Liste der vom Aussterben bedrohten Geflügelrassen stehen.
So gestand die Vorsitzende Richterin Amtsveterinär Zschimmer zu, dass er unter extremen Zeitdruck handelte.
Zeitdruck, der mindestens ebenso stark durch das Thüringer Ministerium für Familie, Gesundheit und Soziales sowie den Interessen der Geflügelindustrie erzeugt wurde, wie durch die immer wieder in den Medien auftauchende Formulierung, »der auch für den Menschen gefährlichen Seuche…«
Immer wieder übernahm Rechtsanwalt Büge souverän die Federführung der Verhandlung, so dass wir schließlich die Verhandlung noch weit in den Nachmittag hinein reichte. Da das Gericht eingestehen musste, dass es einen begründeten Verdacht gibt, dass Fehler gemacht wurden, muss sich das Gericht erst einmal mit der EU-Richtlinie (2005 / 94 / EG / 20. Dez. 05 ) sowie der Verwendung von T61 als Tötungsmittel vertraut machen.
Die EU-Verordnung, auf deren Grundlage in Bayern lediglich eine Epidemiologische Einheit mit einem Radius von 500 Metern um die jeweiligen Ausbruchsbestände gekeult wurden. Weiterhin bedürfen unterschiedliche Darstellungen seitens des Veterinäramtes von Sachverhalten auf der Bürgerversammlung und im Gerichtssaal weiterer Erörterungen und Recherchen, so dass ein weiterer Termin angesetzt werden musste.
Liebe Zuchtfreunde, auch wenn wir heute nicht in drei Stunden einen souveränen Sieg erringen konnten, so sind wir noch lange nicht am Ende der Fahnenstange.
Es darf nie wieder zu solch einer überzogenen Tötungsaktion kommen, wie auf der Saalfelder Höhe. Wir müssen uns gemeinsam das Recht erkämpfen, dass Behörden nicht nach Gutdünken mit Bürgern umspringen können, wie es beliebt. Wir müssen gemeinsam weiter daran arbeiten, mit Infos, Kraft, Zeit und finanziellen Mitteln, dass nicht morgen die Saalfelder Höhe irgendwo in Deutschland eine Neuauflage erfährt.
Corinna Orthey